Dr. Isabelle Brams berät deutsche und internationale Mandanten umfassend zu Fragen des europäischen Datenrechts, insbesondere mit Fokus auf komplexer Datenverteidigung und Künstlicher Intelligenz (KI).
Sie verfügt über umfassende Erfahrung in den Bereichen Datenschutz, KI-Regulierung und digitale Regulierung der EU und berät insbesondere zu Fragestellungen im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), der KI-Verordnung (AI Act) sowie weiteren europäischen Digitalgesetzen.
Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten zählen unter anderem:
- Vertretung von Mandanten in behördlichen Verfahren und Bußgeldverfahren nach europäischem Datenrecht, einschließlich der gerichtlichen Verteidigung und der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden
- Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit Datenschutzverstößen, einschließlich der Beratung bei Massenverfahren
- rechtliche Begleitung bei der Einführung neuer digitaler Produkte und Prozesse innerhalb der Europäischen Union
- Beratung bei Cybersecurity- und Datenschutzvorfällen auf nationaler und internationaler Ebene
- Arbeitnehmerdatenschutz sowie die Begleitung interner Untersuchungen.
Darüber hinaus berät Isabelle Unternehmen bei der Umsetzung und Koordinierung der unterschiedlichen Anforderungen europäischer Digitalgesetze, Datenminimierung, Datensicherheit und den rechtssicheren Einsatz von KI-Technologien.
Isabelle Brams hält einen Doktortitel in Arbeitsrecht und hat zudem als Autorin an zahlreichen Fachpublikationen zur DSGVO und zur KI-VO mitgewirkt. Sie wird regelmäßig von diversen deutschen Gerichten inklusive dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesarbeitsgericht zitiert.