Tim Wybitul ist Global Vice Chair der Privacy & Cyber Practice und ein führender Anwalt für Daten-, Cyber- und Technologierecht. Er berät globale Technologieunternehmen zu komplexen Fragen des Datenschutzes, der künstlichen Intelligenz (KI) und anderen digitalen Themen. Er ist der Spezialist für komplexe DSGVO-Fragen und verbindet praxisnahe Beratung im digitalen Regulierungsumfeld mit echter Top-Tier-Expertise in der DSGVO-Prozessführung. Er vertritt Mandanten in wichtigen Datenschutzverfahren, Verhandlungen und Prozessen mit EU-Regulierungsbehörden, einschließlich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und den höchsten nationalen Gerichten der EU-Mitgliedstaaten, sowie in anderen technologie- und datenbezogenen Streitigkeiten.

Tim berät Mandanten in komplexen, hochkarätigen Daten-, KI-, Cyber- und Datenschutzangelegenheiten, darunter:

  • Verteidigung gegen Bußgelder: Vertretung bei Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die EU-Digitalgesetze, einschließlich Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
  • Kommunikation mit Aufsichtsbehörden: Beratung bei der Kommunikation und Verhandlung mit europäischen Aufsichtsbehörden, einschließlich Verständigungen und einvernehmlichen Verfahrensbeilegungen.
  • Datenschutzberatung und Prozessführung: Beratung zur Anwendung und Umsetzung der DSGVO, des EU AI Act sowie weiterer EU-Digitalgesetze, einschließlich der Vertretung in gerichtlichen Verfahren.
  • EU Digitalrechtsakte: Beratung zur Umsetzung des Digitalrechts der Union und zur Vereinbarkeit widersprüchlicher Anforderungen, insbesondere zwischen Datenminimierungs- und Sicherheitsanforderungen nach der DSGVO sowie Datenzugangspflichten nach dem Digital Markets Act (DMA) und dem Data Act.
  • Cybersicherheit: Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung von Cybersicherheitsvorfällen, sowohl grenzüberschreitend als auch national.

Er wird regelmäßig von allen führenden juristischen Publikationen empfohlen sowie in der Hall of Fame von Legal 500 und als Legal All Star der WirtschaftsWoche geführt.

Außerdem publiziert er regelmäßig zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen in führenden juristischen Fachzeitschriften. Seine Veröffentlichungen werden vom Europäischen Gerichtshof (EuGH), dem Bundesgerichtshof (BGH), dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), dem Bundesarbeitsgericht (BAG) sowie von Oberlandesgerichten zitiert. Darüber hinaus war er als Sachverständiger des Deutschen Bundestages zu Fragen des deutschen Datenschutzrechts tätig.

Tim ist Certified Information Privacy Professional (CIPP/E), Chair des Data Privacy Committee von Latham & Watkins und als Rechtsanwalt in Frankfurt und Brüssel zugelassen. 

  • Deutsche Wohnen – Verteidigung vor dem EuGH in einem richtungsweisenden Fall über ein millionenschweres DSGVO-Bußgeld (C-807/21), bei dem der EuGH das von den Datenschutzbehörden verkündete Konzept der strikten Unternehmenshaftung verworfen und das Bußgeld um etwa 94% reduziert hat.
  • MediaMarktSaturn – Erfolgreiche Abweisung zivilrechtlicher Klagen vor dem EuGH (C-687/21) wegen immaterieller Schäden aufgrund der Weitergabe personenbezogener Daten.
  • Führende US-amerikanische KI-Entwickler – Beratung zu Compliance-Strategien im Rahmen der EU-KI-Verordnung (AI Act).
  • DMA-Gatekeeper – Beratung zu datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO, u. a. im Zusammenhang mit den Datenweitergabe-, Datenschutz- und Datensicherheitspflichten des Digital Markets Act (DMA).
  • SCHUFA – Beratung und Vertretung der führenden deutschen Wirtschaftsauskunftei in DSGVO-Verfahren, einschließlich eines wegweisenden Erfolgs vor dem Bundesgerichtshof.
  • Mercedes-Benz Group – Vertretung in richtungsweisendem Datenschutzverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht zum Betroffenenauskunftsrecht.
  • Tools for Humanity und World Foundation – Beratung der KI-Anbieter zu DSGVO- und KI-Anforderungen, einschließlich der Koordinierung grenzüberschreitender Behördenverfahren und Verhandlungen mit der federführenden Aufsichtsbehörde.
  • Führender Finanzdienstleister – Vertretung in zivilrechtlichen Massenverfahren zu Schadensersatzansprüchen und Unterlassungsansprüchen nach der DSGVO.
  • Volkswagen AG – 
    • Erfolgreiche Verteidigung gegen ein Bußgeld in Höhe von €4,3 Mio. (vollständiger Freispruch) und in Verwaltungsverfahren bezüglich formaler Verwarnungen wegen angeblicher Datenschutzverstöße gemäß der DSGVO (im Zusammenhang mit einer Prüfung durch einen US-Monitor und einen US-Prüfer).
    • Verständigung mit Datenschutzbehörde in einem DSGVO-Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit der Datenerhebung und den Rechten von Betroffenen.
  • IT-Provider – Beratung zu DSGVO-Massenschadensersatz- und Unterlassungsansprüchen im Zusammenhang mit Datenverlust, einschließlich der Koordinierung der Verteidigungsstrategie in einer Vielzahl von Verfahren.
  • Allianz – Beratung zu komplexen datenschutzrechtlichen Fragen, einschließlich Kommunikation und Verhandlungen mit Datenschutzbehörden, in Verwaltungsverfahren.  

Bar Qualification

  • Brussels Bar - E List
  • Rechtsanwalt (Germany)

Education

  • Second German State Exam, Regional Court, Frankfurt am Main
  • First German State Exam, Goethe University, Frankfurt

Languages Spoken

  • German
  • English