Judith Jacop ist Associate in unserem Büro in Frankfurt und Mitglied der weltweiten Praxisgruppe Antitrust & Competition.

Sie berät Unternehmen in sämtlichen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts.

Vor Ihrer Tätigkeit bei Latham & Watkins war Judith mehrere Jahre als Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Kartellrecht von Professor Dreher tätig. Teile Ihres Referendariats absolvierte Judith bei der für kartellrechtliche Streitigkeiten zuständigen Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt sowie bei Latham in Frankfurt und New York. Im Rahmen eines Praktikums beim Bundeskartellamt konnte Judith wertvolle Einblicke in die Tätigkeit einer Kartellbehörde sammeln. 

  • Cathay Capital und Equistone – Verkauf von E. WINKEMANN an Associated Spring.
  • Meta Platforms, Inc. – Beratung im Marktmissbrauchsverfahren des Bundeskartellamts und im Beschwerdeverfahren vor dem OLG Düsseldorf, dem Bundesgerichtshof und dem EuGH, sowie zu weiteren, vertraulichen, deutschen und europäischen Kartellrechtsfragen und -verfahren.
  • Globales Finanzdienstleistungsunternehmen – Vertretung in einem kartellrechtlichen Verfahren, in dem die Wettbewerbsbehörde untersucht, welche Marktposition unserer Mandantin zukommt und ob ihre Praktiken möglicherweise Wettbewerber behindern und den Preiswettbewerb beschränken.
  • Globales Finanzdienstleistungsunternehmen – Umfangreiche Verteidigung gegen Schadensersatzklagen vor deutschen Gerichten im Zusammenhang mit dem Prüfungsverfahren der Europäischen Kommission zu multilateralen Interbankenentgelten.
  • Globales Technologieunternehmen – Vertretung im Prüfungsverfahren des Bundeskartellamts nach §19a GWB zur vermeintlichen marktübergreifender Bedeutung der Mandantin.
  • Hersteller von Taschen und Gepäck – Beratung im Rahmen einer Untersuchung durch das Bundeskartellamt hinsichtlich Preisbindung (abgeschlossen mit erheblicher Bußgeldminderung) sowie zur Erstellung eines online/offline Vertriebs-Compliance-Systems, insbesondere im Hinblick auf vertikalen Fragestellungen.
  • Global führender Lebensmittelhersteller – Beratung in laufenden kartellrechtlichen Fragestellungen, insbesondere zu Vertikalvereinbarungen. 
  • Internationales Technologieunternehmen – Beratung in Kartelluntersuchungen in verschiedenen Produktmärkten.
  • Internationaler Veranstalter von Sportveranstaltungen – Kartellrechtliche Beratung hinsichtlich Sponsoring-Verträgen.
  • LANXESS – Beratung bei der Gründung der zweitgrößten B2B-Chemiehandelsplattform CheMondis, einschließlich der Beratung zur anwendbaren Plattformregulierung und zur Einhaltung von Art. 101/102 AEUV kartellrechtlichen Grundsätzen.
  • Scout 24 – Beratung im Zusammenhang mit fusionskontrollrechtlichen Aspekten des € 2,9 Milliarden schweren Verkaufs der Online-Autoverkaufsplattform AutoScout24. 
  • Satellitenanbieter – Vertretung im Rahmen von Frequenzvergaben für Internetzugang an Bord von Flugzeugen.
  • Deutscher Verlag – Beratung in einer kartellrechtlichen und quasi-strafrechtlichen Untersuchung des Bundeskartellamts.
  • Stahlproduzent – Beratung in einem deutschen Kartellverfahren. 
  • Internationaler Hersteller von optischen Linsen – Beratung in einem kartellrechtlichen Compliance-Audit. 
  • Verschiedene führende Industrieunternehmen – Vertretung in verschiedenen Schadensersatzklagen.
  • Automobilhersteller – Vertretung in zivilrechtlichen Schadensersatzklagen gegen Lieferanten.
  • Führender Automobilzulieferer – Beratung im Rahmen eines Joint Ventures mit einem deutschen Automobilhersteller.
  • Webhelp – Vertretung in fusions- und investitionskontrollrechtliche Verfahren in 12 Jurisdiktionen weltweit beim US$4.8 Mrd. Verkauf an Concentrix.
  • Atos – Beratung im Fusionskontrollverfahren des Bundeskartellamts bezüglich des €2,75 Milliarden Erwerbs des Payment Services Geschäfts der SIX Group. 
  • EQT / OMERS – Kartellrechtliche Beratung beim Erwerb der Deutschen Glasfaser Gruppe von KKR. 
  • Verschiedene Finanz- und strategischen Investoren – Vertretung in deutschen, EU, und internationalen Fusionskontrollverfahren, z.B. Einholung der globalen Kartellfreigabe der Übernahme von Sepura plc, einem britischen Hersteller von digitalen Mobilfunk- und LTE-Systemlösungen für den terrestrischen Bündelfunk (TETRA), durch Hytera Communications Corporation; die Transaktion wurde nach einer Phase-II-Untersuchung in Deutschland freigegeben.  

Bar Qualification

  • Rechtsanwältin (Germany)

Education

  • Second German State Exam, Higher Regional Court Frankfurt, 2016
  • First German State Exam, University of Mainz, 2014

Languages Spoken

  • German
  • English
  • French