David Marder berät zu allen Aspekten des deutschen und europäischen Wettbewerbs- sowie Investitionskontrollrechts (FDI) und vertritt international tätige Unternehmen vor Wettbewerbsbehörden, insbesondere der Europäischen Kommission und dem Bundeskartellamt.

David hat Mandanten in mehreren komplexen und öffentlichkeitswirksamen Fusionskontrollverfahren beraten und verfügt über Erfahrung in verschiedenen Branchen, darunter Medien, Technologie, Fitness, Automotive, Luftverkehr, Halbleitertechnik, Bankendienstleistungen, Einzelhandel und Flughafenlogistik.

Vor seinem Eintritt bei Latham war David als Associate und Rechtsreferendar im Düsseldorfer und New Yorker Büro einer anderen internationalen Kanzlei tätig.

Er ist Mitglied in der Studienvereinigung Kartellrecht.

  • Paramount Skydance Corporation – Übernahme von Warner Bros. Discovery für US$ 110 Mrd.
  • EGYM,  weltweit führender innovativer Anbieter intelligenter, technologie- und KI-gestützter Trainingsprogramme und Wellbeing-Lösungen für Unternehmen mit Sitz in München – Fusion mit Playlist, der Muttergesellschaft von Mindbody, Booker und ClassPass für US$ 7,5 Mrd.
  • Autotalks, ein im Bereich V2X (Vehicle-to-Everything)-Kommunikation für bemannte und autonome Fahrzeuge tätiges Halbleiterunternehmen – Geplante Übernahme durch Qualcomm (Verweisungsverfahren nach Artikel 22 EUMR ohne nationale Anmeldepflicht und damit verbundenes Verfahren bei der britischen CMA).*
  • Vanderlande Industries, eine auf Lager-, Paket- und Flughafenlogistik spezialisierte Tochter der Toyota Industries Corporation – Erwerb des Flughafenlogistikgeschäfts von Siemens.*
  • Air France-KLM – Fusionskontrollrechtliche Beratung beim Erwerb einer Minderheitsbeteiligung und einer kommerziellen Zusammenarbeit mit Scandinavian Airlines (SAS).*
  • ABN AMRO – Erwerb der Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank von Fosun International.*
  • Symrise – Vertretung in einem globalen Kartellverfahren im Duftstoffsektor.*
  • Ein Einzelhandelsunternehmen – Beratung im Zusammenhang mit einer Untersuchung des Bundeskartellamts.*
  • Ein Großhandelsunternehmen – Beratung im Zusammenhang mit einer Untersuchung des Bundeskartellamts.*
  • Ein Elektronikeinzelhändler – Beratung im Rahmen einer Untersuchung durch das BKartA zu angeblichen Preisbindungspraktiken (abgeschlossen ohne Verhängung einer Geldbuße).*

*Abgeschlossen während Zugehörigkeit zu vorheriger Kanzlei 
 

Bar Qualification

  • Rechtsanwalt (Germany)

Education

  • Second German State Exam, Higher Regional Court, Cologne, 2022
  • First German State Exam, University of Bonn, 2019

Languages Spoken

  • English
  • German