Latham-Mandantin SCHUFA siegt beim Bundesgerichtshof erneut in DSGVO-Prozess
Der Bundesgerichtshof hat heute vier Urteile des Oberlandesgerichts Dresden aufgehoben und zurückverwiesen. Nach Auffassung des BGH tragen die Feststellungen des OLG Dresden die Verurteilungen nicht. Die Kläger hatten die Auskunftsprozesse der Latham-Mandantin beanstandet. Das Oberlandesgericht Dresden war ihren Argumenten teilweise gefolgt. Der Bundesgerichtshof hat die Auskunftspraxis der SCHUFA für nicht maßgebliche Scores nun im Wesentlichen bestätigt. Das Oberlandesgericht muss die Verfahren neu entscheiden. Der Bundesgerichtshof ist im Wesentlichen den Argumenten des SCHUFA-Prozessteams gefolgt. Damit hat der Bundesgerichtshof der SCHUFA in vier weiteren von Latham geführten Datenschutzverfahren in zentralen Fragen Recht gegeben. Das Verfahren betraf automatisierte Entscheidungen und kann deshalb auch über den konkreten Sachverhalt hinaus einige Bedeutung haben, etwa im Zusammenhang mit Entscheidungen durch künstliche Intelligenz.
Tim Wybitul, Partner bei Latham & Watkins im Bereich Datenrecht: „Wir freuen uns sehr, dass unser Latham-Datenrechtsteam vier weitere Siege für die SCHUFA beim Bundesgerichtshof erzielen konnte. Das verdeutlicht meines Erachtens, wie unzutreffend manche rechtlichen Kritikpunkte von Klägern oder Interessenverbänden sein können.“
Dr. Wolf-Tassilo Böhm, Counsel bei Latham & Watkins im Bereich Datenrecht: „Der Bundesgerichtshof stellt klar: Nicht jeder Score löst automatisch weitreichende Auskunftsansprüche aus. Entscheidend ist, ob ein Score für die Vertragsentscheidung eines Unternehmens tatsächlich maßgeblich war. Damit stärkt der Bundesgerichtshof die Position unserer Mandantin SCHUFA.“
Berater Latham & Watkins: Tim Wybitul (Partner), Dr. Wolf-Tassilo Böhm (Counsel), Thies Schmitte (Associate, alle Datenrecht, Frankfurt), Prof. Dr. Matthias Siegmann (Rechtsanwalt beim BGH)