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Latham & Watkins berät TeamViewer bei Erwerb des Startups Viscopic

14. Mai 2021
Latham & Watkins ist regelmäßig für TeamViewer tätig, erst kürzlich bei einem Fünfjahresvertrag als neuer Partner und Trikotsponsor des englischen Fußball-Clubs Manchester United.

Latham & Watkins LLP hat TeamViewer beim Erwerb des Münchner Startups Viscopic beraten. Über den Kaufpreis haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.

Viscopic ist Spezialist im Bereich der interaktiven 3D-Visualisierung sowie Mixed-Reality-Lösungen. Mit Viscopics innovativer Technologie lassen sich industrielle Prozesse, insbesondere in den Bereichen Qualitätssicherung, Instandhaltung, Schulungen und Layoutplanung, weiter optimieren.

TeamViewer ist ein globales Technologieunternehmen und führender Anbieter einer Konnektivitätsplattform, die es Nutzern ermöglicht, aus der Ferne auf Geräte aller Art zuzugreifen, sie zu steuern, zu verwalten, zu überwachen und zu reparieren. Seit Gründung des Unternehmens im Jahr 2005 wurde die Software von TeamViewer global auf mehr als 2,5 Milliarden Geräten installiert. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Göppingen, Deutschland, und beschäftigt weltweit mehr als 1.300 Mitarbeiter*innen. 

Latham & Watkins ist regelmäßig für TeamViewer tätig, erst kürzlich bei einem Fünfjahresvertrag als neuer Partner und Trikotsponsor des englischen Fußball-Clubs Manchester United sowie mit einem deutsch-amerikanischen Team bei der Akquisition von Upskill und im Januar dieses Jahres bei der Akquisition von Xaleon, einem Linzer Software-Startup für Customer Engagement Software.

Latham & Watkins LLP hat TeamViewer mit folgendem Team beraten:

Dr. Nikolaos Paschos (Partner, Düsseldorf), Christina Mann (Counsel, gemeinsame Federführung, Frankfurt), Dr. Sebastian Pauls (Partner, alle Corporate, München), Dr. Susan Kempe-Müller (Partner), Pia Sösemann (Associate, beide IP, Frankfurt), Dr. Jana Dammann de Chapto (Counsel, Kartellrecht, Hamburg), Dr. Stefan Süß (Partner, München), Verena Seevers (Associate, beide Steuerrecht, Hamburg), Dr. Kristina Steckermeier (Associate, beide Arbeitsrecht, München), Dr. Wolf-Tassilo Böhm (Associate, Datenschutz), Dr. Nicolas Jung (Associate, Kartellrecht, Frankfurt)

Endnotes