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Press Release

Latham-Partner im Bundestag: Tim Wybitul beantwortet Fragen der Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz“ zum Datenschutz bei KI

13. Januar 2020
Die Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz (KI) des Bundestags befasste sich heute mit dem Thema Datenschutz.

Die Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz (KI) des Bundestags befasste sich heute mit dem Thema Datenschutz. Zu den geladenen Sachverständigen zählten anerkannte Experten im Datenschutz, darunter Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Dr. Eva Gardyan-Eisenlohr von der Bayer AG, Oliver Süme vom eco – Verband der Internetwirtschaft sowie Tim Wybitul, Partner und Leiter der deutschen Datenschutzpraxis von Latham & Watkins.

Hierbei wurden eine Vielzahl technischer, rechtlicher und ethischer Fragen diskutiert, die der Einsatz von KI auf das (Zusammen-)Leben, die deutsche Wirtschaft und die zukünftige Arbeitswelt hat. Dies betraf etwa auch die Regelungskompetenzen beim Datenschutz auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. So gelten beim Einsatz von KI die datenschutzrechtlichen Regelungen der EU zwar vollumfänglich, jedoch ist die DSGVO nicht speziell auf KI zugeschnitten. Tim Wybitul erläuterte vor diesem Hintergrund auch den aktuellen Rahmen des Beschäftigtendatenschutz in Deutschland.

„Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz und die hierfür nötige effektive Nutzung von Big Data haben enorme Bedeutung für unsere Wirtschaft. Zwar kann der deutsche Gesetzgeber beim Datenschutz nur einzelne Bereiche wie etwa den Beschäftigtendatenschutz regeln. Für allgemeine Regelungen zu Datenschutz bei KI wäre die EU zuständig. Aber bereits eine gut gestaltete bereichsspezifische Regelung zum Datenschutz am Arbeitsplatz könnte Rechtssicherheit schaffen und Gerichten Anhaltspunkte geben. Ein solches Gesetz könnte auch als mögliches Vorbild für eine weitergehende europaweite Regelung dienen“, so Wybitul.

Latham-Partner Tim Wybitul zählt zu den führenden Anwälten im deutschen Datenschutzrecht. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind neben Gerichts- und Bußgeldverfahren zum Datenschutz auch die Beratung zur EU-Datenschutz-Grundverordnung und zum Arbeitnehmerdatenschutz sowie bei internen Untersuchungen, Abstimmungen mit den Datenschutzbehörden, und sonstige datenschutzrechtliche Auseinandersetzungen. Er ist zudem Teil eines Verteidigerteams, das ein Unternehmen gegen ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Mio. Euro verteidigt, welches die Berliner Datenschutzbehörde 2019 verhängt hatte.


 

Endnotes