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Latham & Watkins berät Marriott bei umwandlungsrechtlichem Squeeze-out der Design Hotels AG

22. Oktober 2020
Das Wirksamwerden des umwandlungsrechtlichen Squeeze-outs hängt unter anderem noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Design Hotels AG und den erforderlichen Handelsregistereintragungen ab.

Latham & Watkins LLP berät die Marriott International, Inc.-Gruppe (Marriott) bei umwandlungsrechtlichem Squeeze-out der Design Hotels AG. Marriott hat heute bekanntgegeben, dass dem Vorstand der Design Hotels AG das Verlangen übermittelt wurde, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Design Hotels AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung auf die Marriott DH Holding AG durchzuführen und zu diesem Zweck innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der Design Hotels AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Marriott DH Holding AG beschließen zu lassen. Die Höhe der angemessenen Barabfindung wurde noch nicht bekanntgegeben.

Das Wirksamwerden des umwandlungsrechtlichen Squeeze-outs hängt unter anderem noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Design Hotels AG und den erforderlichen Handelsregistereintragungen ab.

Marriott ist ein weltweiter Betreiber, Franchisegeber und Lizenzgeber von Hotel- und Wohnimmobilien unter zahlreichen Markennamen in unterschiedlichen Preissegmenten und Serviceklassen.

Latham & Watkins hat Marriott mit folgendem Team beraten:

Dr. Dirk Kocher (Partner, Federführung), Dr. Andreas Lönner (Counsel), Philipp Thomssen (Associate, alle Corporate/M&A, Hamburg), Dr. Tobias Leder (Partner, Arbeitsrecht, Mün-hen)








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