General Insights Hero 1920x480 (4:1)
Article

Spotlight: Anforderungen an eine gesetzliche Regelung von Internal Investigations

19. April 2018

Bei nahezu allen großen Automobilherstellern wurden im Zusammenhang mit dem Dieselskandal staatsanwaltliche Durchsuchungen vorgenommen und Unterlagen beschlagnahmt, darunter auch von Anwälten erstellte Dokumente. Darüber hinaus kam es in Einzelfällen zu Durchsuchungen von Anwaltskanzleien. Ist das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant in Gefahr?
Grundsätzlich können wir sicher davon ausgehen, dass das besondere Vertrauensverhältnis weiterhin besteht. Allerdings ist eine Vielzahl von Details bei Ermittlungsmaßnahmen gegen Unternehmen nicht rechtssicher geklärt. Insofern ist es aus anwaltlicher Sicht sicher zu begrüßen, dass die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten hat, dass sie gesetzliche Vorgaben für „Internal Investigations“ schaffen will, insbesondere mit Blick auf beschlagnahmte Unterlagen und Durchsuchungsmöglichkeiten.

Welche Anforderung bestehen an eine gesetzliche Regelung?
Es müssen eindeutige Rahmenbedingungen festgelegt werden, um Rechtssicherheit zu schaffen. Nur dann können Anwälte effektiv intern ermitteln und dem Unternehmen die erforderlichen Informationen und Unterlagen – etwa für eine Selbstanzeige – zusammenstellen. Ohne Rechtssicherheit stellen solche internen Ermittlungen ein hohes Risiko für ein Unternehmen dar, das eigentlich um Aufklärung bemüht ist. Darüber hinaus wäre eine klare Regelung zum Schutz von Unterlagen und Dokumenten in anwaltlichem Gewahrsam wünschenswert. In diesem Zusammenhang wird hoffentlich auch die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema aufgrund der Durchsuchung einer Anwaltskanzlei wegen des Dieselskandals mehr Klarheit schaffen.

Welche Anreize könnten hilfreich sein, um Unternehmen zur Kooperation bei staatsanwaltlichen Ermittlungen zu bewegen?
In angelsächsischen Ländern bestehen bereits Regelungen, in denen konkret festgeschrieben wird, mit welchen Vorteilen Unternehmen rechnen können, wenn sie freiwillig Gesetzesverstöße melden und umfassend kooperieren. Einen Anhaltspunkt könnte auch ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Mai 2017 geben, demzufolge bei der Bemessung einer Unternehmensgeldbuße die Einrichtung eines effizienten Compliance-Management zu berücksichtigen ist (BGH, Urteil vom 09.05.2017 – 1 StR 265/16). Ein Vorstand eines deutschen Unternehmens kann im Falle unternehmensinterner Untersuchungen auf keine vergleichbaren Regelungen zurückgreifen. Wenn er also Missstände aufdeckt und diese den Ermittlungsbehörden mitteilen will, befindet er sich in einem höchst unsicheren Umfeld, weil er nicht abschätzen kann, welche Konsequenzen seine Kooperation haben wird. Insofern geht es nicht nur um Anreize, sondern vorrangig um die Rechtssicherheit der Rahmenbedingungen, damit das Management eines Unternehmens klar einschätzen kann, welche Chancen und Risiken bei einem selbst initiierten Ermittlungsverfahren entstehen können.

 

Endnotes

    This publication is produced by Latham & Watkins as a news reporting service to clients and other friends. The information contained in this publication should not be construed as legal advice. Should further analysis or explanation of the subject matter be required, please contact the lawyer with whom you normally consult. The invitation to contact is not a solicitation for legal work under the laws of any jurisdiction in which Latham lawyers are not authorized to practice. See our Attorney Advertising and Terms of Use.